Förderung in Sachsen
In Sachsen werden betriebliche Weiterbildungen mit einem Zuschuss von 45% bis zu
80% gefördert. Eine Förderung können Sie unter den Voraussetzungen, dass der Firmensitz
oder eine Niederlassung Ihres kleinen oder mittelständischen Unternehmens in Sachsen
liegt oder Sie durch eine externen Dienstleister weitergebildet werden und Ihren
Arbeitsort oder Wohnsitz in Sachsen haben, beantragen. Gefördert werden Qualifizierungen
im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze oder Weiterbildungsprojekte
im Dienstleistungssektor.
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Der Weiterbildungsteilnehmer
beantragt die Förderung bei der sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Bearbeitung des
jeweiligen Antrages bei der SAB dauert ca. sechs Wochen. mit dem zugesandten Förderbescheid
können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung antreten. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme
reichen Sie die beglichene Rechnung bei der SAB ein und bekommen den Förderungsbetrag
zurückerstattet.
Weitere Informationen finden Sie unter: