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Seminare > Geförderte Weiterbildung > Förderungsmöglichkeiten in Sachsen-Anhalt

Förderung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt


Eine Qualifizierung von Beschäftigten im Land Sachsen-Anhalt wird unter dem Gesichtspunkt der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ermöglicht.

Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt haben, können bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Förderung der Weiterbildung durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt


Wer wird gefördert?


Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte, einschließlich des Unternehmers als Person, mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt und Beschäftigte aus Ziel-1-Fördergebieten (Info) oder Beschäftigten, die ihren Wohnsitz bis zum Ende der Projektlaufzeit nach Sachsen-Anhalt verlegen, qualifizieren.

Was wird gefördert


  • Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte
  • Unterstützung unternehmensbezogener Personalpools durch Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfs-gerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung beitragen

Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken. Sie dienen insbesondere der Unterstützung von Betriebserweiterungen, Neugründungen und Ansiedlungen von Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Gefördert werden Maßnahmen:
  • ab einem Stundenumfang von mindestens 16 Qualifizierungsstunden
  • ab zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von mindestens 1.000 Euro
Nicht gefördert werden Maßnahmen zur wiederholten beruflichen Qualifizierung, wenn diese durch Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes vorgeschrieben ist.

Wie wird gefördert


Bezuschussung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (lt. KMU-Definition):
    • in Höhe von bis zu 70 % für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen
    • in Höhe von bis zu 35 % für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen
  • Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen:
    • in Höhe von bis zu 50 % für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen
    • in Höhe von bis zu 25 % für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen

Wer ist Ansprechpartner?


Anträge sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg mindestens acht Wochen vor Projektbeginn zu stellen. Beratung und Anträge finden Sie dirket bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.




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